Die MfS-Akten des BStU-Chefs Roland
Jahn
Im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Nr. 19/2013 wird
in einem kurzen Beitrag über die „demotivierte Belegschaft“ der Jahn-Behörde
berichtet. Das ist möglicherweise nachvollziehbar angesichts der wenig
überzeugenden Argumente für einen Fortbestand der BStU
über das Jahr 2019 hinaus.
Die eigentliche Sensation wird in diesem Artikel
aber beiläufig mitgeteilt: „Als Jahn 2011 die Behörde übernahm, händigte er dem
Amt Original-Stasi-Akten aus…“ Angeblich hätten sich diese Akten im Nachlass
seines verstorbenen Vaters befunden. „Behördenmitarbeiter vermuten hingegen,
Jahn habe jahrelang unrechtmäßig Originalakten besessen.“
Die Behördenmitarbeiter wissen natürlich besser als
jeder andere, dass Originalakten durch sie nicht herausgegeben wurden und werden,
immer nur Kopien mit den üblichen Schwärzungen.
Woher stammen also diese Akten wirklich? Aus der
Beute von westlichen Geheimdiensten in der Umbruchzeit oder aus dem Fundus sog.
Bürgerrechtler, die solche Akten Anfang der 90er Jahre in größerer Zahl vornehmlich
an Journalisten verhökerten? Sind sie überhaupt noch vollständig oder wurden
sie „bereinigt“? Zeigen sie noch den vollen Umfang der Kenntnisse des MfS über
Roland Jahn? Enthalten sie noch den von ihm eigenhändig unterschriebenen Antrag
auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR?
Lassen wir uns
überraschen, ob diese Fragen jemals beantwortet werden.
W. S.
09.05.2013