Zwangsarbeit bei der Reichsbahn der DDR?
Wie auch mit der Wahrheit gelogen werden kann,
demonstrieren u.a. der RBB („Abendschau vom 20.04.2016) und der „Tagespiegel“
(online am 22.04.2016). Basierend auf einer von der Deutschen Bahn bestellten Studie
wird „Zwangsarbeit“ bei der Deutschen Reichsbahn der DDR angeprangert. Sogar
politische Häftlinge hätten solche „Zwangsarbeit“ leisten müssen, so als hätte
die Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR Unterschiede in der Behandlung
politischer und krimineller Häftlinge gemacht. Dabei haben doch beide deutsche
Staaten ihre politischen Häftlinge zu Kriminellen erklärt und auch so – aber auch
nicht schlechter - behandelt.
Die Arbeit bei der Bahn war und ist oft körperlich schwer
und gefahrgeneigt, sie war und ist aber stets eine nützliche und ehrenwerte
Arbeit. Häftlinge verrichteten keine anderen Tätigkeiten als die Reichsbahner. Das deutsche Grundgesetz erlaubt ausdrücklich
Zwangsarbeit in Gefängnissen. Ein Reichsbahnausbesserungswerk im Gefängnis
Brandenburg-Görden ist dem Wesen nach nichts anderes als eine Werkstatt in der
JVA Berlin-Moabit oder einem beliebigen Gefängnis in Bayern. Das die Häftlinge
nicht den vollen Lohn gezahlt bekamen, ist weltweite Praxis – auch in der BRD. Dass
jedoch der volle Lohn an die Haftanstalt überwiesen wurde, zeigt wohl vor
allem, dass sich die Reichsbahn der DDR nicht an den Häftlingen bereichert hat.
Andererseits ist den Haftanstalten zuzubilligen, Kosten für Verpflegung, Unterbringung
und Bewachung in Rechnung zu stellen.
Viel interessanter und in den Beiträgen verschwiegen ist
aber, dass durch die Haftanstalt für die Häftlinge auf der Basis des vollen Lohnes
Krankenversicherungs- und Rentenbeiträge eingezahlt wurden. Wenn das bundesdeutsche
Rentensystem diese Zahlungen nicht berücksichtigt, weil das der bis heute üblichen
Praxis widerspricht, Häftlinge rentenrechtlich nicht zu versichern, ist das der
DDR nicht anzulasten.
Unter die Gürtellinie gehen dann Berichte zu Häftlingstransporten
in der DDR mit der Reichsbahn. Es wird verschwiegen, dass es sich bei den Gefangenentransportwagen
um nur geringfügig umgebaute Personenwagen handelte, mit gleicher Federung,
Bremsung, sanitärer Einrichtung usw., aber verschließbaren Abteilen. Bis zu
zehn Personen seien in die nur 1,34 Quadratmeter großen Zellen gepfercht worden,
meldet der „Tagesspiegel“, beim „Berliner Kurier“ vom 21.04.2016 sind es nur
fünf maximal. Hat eigentlich schon jemand nachgeprüft, wie viele Menschen auf
1,34 Quadratmetern Platz finden können? (In der beliebten DDR-Fernsehreihe „Außenseiter-Spitzenreiter“
war einmal vorgeführt worden, wie acht Personen in einem „Trabant“- deutlich
größer als die angegebene Fläche – mitfahren können). Wieder einmal hat also
der Propagandaauftrag über die seriöse Forschung gesiegt.
Wenn Bahnchef Grube in diesem Zusammenhang sogar behauptet:
„Nicht einmal Schweine hätte man so transportiert“, so ist das einfach nur
infam und soll vermutlich vergessen machen, wie in der Zeit des Faschismus
KZ-Häftlinge, Juden und Kriegsgefangene transportiert wurden.
W.S., 22.04.2016
Zwangsarbeit für Uli Hoeneß?
Muss Herr Hoeneß im Gefängnis arbeiten?
"Jeder Häftling in Bayern ist zur Arbeit verpflichtet, außer es sprechen gesundheitliche Gründe dagegen oder der Häftling ist im Rentenalter."
(Anton Bachl, Vorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland in Morgenpost-online vom 15.03.2014)