jungeWelt
16.08.2007 / Abgeschrieben / Seite 8
Anzeige wegen Verdachts der Volksverhetzung
Der Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand erstattete am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen (1.) Marianne Birthler (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - BStU), (2.) Jörg Stoye (Leiter der Magdeburger Außenstelle der BStU) und (3.) GUnter Nooke (Beauftragter der Bundesregierung flir Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe) wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Paragraph 130 Strafgesetzbuch):
Die BStU, die von der Beschuldigten zu 1. geleitet wird, hat am 11. August 2007 rechtzeitig, zwei Tage vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus (am 13. August 1961), ein »Dokument« in die Öffentlichkeit gebracht, das als »Schießbefehl« bezeichnet worden ist. »Gefunden« hat das Dokument der Beschuldigte zu 2, in einer bei der Außenstelle der BStU in Magdeburg verwahrten Akte. Die Bekanntmachung des Dokuments war mit einem großen, von den Beschuldigten zu 1. und 2. inszenierten, Medienrummel begleitet. (...) Der Beschuldigte zu 3., CDU-Mitglied und ehemaliger DDR-Bürgerrechtler setzte nach, indem er am 13.08.2007 erklärte, das neu entdeckte Stasi-Dokument sei der Beleg für einen flächendeckenden Schießbefehl an der DDR-Grenze. Die DDR sei wirklich von Leuten regiert worden, die angewiesen hätten, auf Frauen und Kinder zu schießen. Auf Frauen und Kinder zu schießen, »wären heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das gehörte nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof«, sagte der CDU-Politiker im ZDF-»Morgenmagazin«. (...)
Die Beschuldigten haben die, die in der DDR Verantwortung für das von den Staaten des Warschauer Paktes gewünschte und letztlich installierte Grenzregime getragen haben, diffamiert, indem sie das Material geliefert haben, das es möglich macht, diesen Personenkreis als eine feige hinterhältige Mörderbande hinzustellen, die Grenzflüchtlinge wie Karnickel abschießen und selbst Frauen und Kindertöten ließ. (...) Die Beschuldigten zu 1. und 2. haben der Wahrheit zuwider behauptet, zumindest den Eindruck erweckt, es habe einen Schießbefehl gegeben, durch den die Verantwortlichen der DDR ganz allgemein Grenzflüchtlinge, auch Frauen und Kinder, zum Abschuß freigegeben hätten. Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung. Es kommen aber auch andere Straftatbestände in Betracht.
Nach Paragraph 130 StGB wird wegen Volksverhetzung bestraft, »wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet«.
Der Beschuldigte zu 3. hat sich der Verhetzung angeschlossen, indem er geäußert hat, es gäbe eine ganze Reihe von Schießbefehlen und die, die das leugnen würden, seien Verbrecher. Der Beschuldigte zu 3. wäre gut beraten, wenn ersieh seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden würde. Als Menschenrechtsbeauftragterder Bundesregierung sollte er sich beispielsweise darum kümmern, daß sich die deutsche Bundesregierung direkt oder indirekt an Kriegen beteiligt, die völkerrechtswidrig sind und in denen die Menschenrechte von unbeteiligten Zivilisten tagtäglich nicht nur »mit Füßen getreten«, sondern im wahrsten Sinne des Wortes »zertrampelt« werden. In Afghanistan ist die Bundeswehr unmittelbar engagiert. Im Krieg gegen den Irak erbringt Deutschland für die USA und ihre Verbündeten Unterstützungsleistungen. (...)