100 Lügen – aber „Stasi“ geht
immer!
Am 14. und 23.07.2021 berichtete die „Sächsische Zeitung“
unter den Titeln „Der Stasi-Mann mit den 100 Legenden“ bzw. „Der Stasi-Spitzel
und die Angst der Opfer“ über einen Prozess gegen einen mehrfach einschlägig vorbestraften
Betrüger und dessen neuerliche Verurteilung zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft. Wie
der Journalist und Erfinder der reißerischen Überschriften, Peter Anderson, in
diesen Artikeln berichtete, dürfte bei den Zuhörern im Prozess der Eindruck
entstanden sein, der Angeklagte könne selbst bei der eigenen Biografie nicht
mehr zwischen Lügengespinst und Wahrheit unterscheiden. Angeklagt war der
61-jährige Henryk B. diesmal wegen mehrfachen Betrugs und des Missbrauchs der
Berufsbezeichnung Anwalt. In Meißen hatte er versucht, sich eine stattliche
Villa im Nobelviertel Plossen zu ergaunern, prellte
dabei Handwerker, einen Notar und das Maklerbüro um ihre Honorare, in Hannover
versuchte er sich einen teuren Mercedes zu erschleichen, vorher fiel noch eine
Hochzeitsorganisation auf ihn herein, die für ihn und seine vierte Ehefrau eine
Hochzeitsfeier für 60.000,- € auf die Beine stellen sollte.
In Widersprüche habe er sich auch verstrickt, wenn es um
seine Biografie in der DDR ging. Nach POS und Berufsausbildung mit Abitur und
zwei Jahren Grenztruppen sei er zur Staatssicherheit gewechselt. Bei vorherigen
Aussagen zu seiner Vita war er wahlweise als Spezialist für den Grenzzaunbau
tätig, auf „operativem Einsatz in Afrika, der Schweiz und Niederlande unterwegs
oder dem Oberkommando der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland
zugeordnet. Seine zweite Frau sei in der Schweiz „getötet“ worden, um ihn zur
Preisgabe der Geheimnisse aus seiner Stasi-Tätigkeit zu erpressen usw. usf.
Dabei bringen die Steuerzahler seit 30 Jahren jährlich um
die 100 Millionen € für eine Behörde auf, die jetzt dem Bundesarchiv zugeordnet
aber deshalb keineswegs billiger geworden ist. Wenigstens die Zugehörigkeit zum
MfS bzw. eine inoffizielle Mitarbeit könnte doch wenigstens hier nachgeprüft und
brauchte aus durchsichtigen Gründen nicht einfach behauptet werden.
W.S.
29.07.2021