Willkommen in der DDR

im Jahre 35 der Annexion durch die BRD

Abwickeln, niedermachen, ausräumen

Die BRD und ihre Treuhand. Maßnahmenkatalog einer Annexion

(Artikel aus der Jungen Welt vom 24. September 2019)

Wie sich der Umgang der BRD mit der Wirtschaft der DDR vergleichen lässt, zeigte gelegentlich einer Buchvorstellung im April der ausgewiesene Rassist Thilo Sarrazin: »Es war eine Notschlachtung, so wie die Schweine damals gekeult wurden, die keiner mehr essen wollte.«¹ Er muss es wissen: Zwischen 1989 und 1990 leitete Sarrazin das Referat für innerdeutsche Beziehungen im Bundesfinanzministerium, das die deutsche »Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion« vorbereitete. Nichts überlässt die bundesdeutsche Gründlichkeit da dem Zufall, auch nicht das Totschlagen. Aber wie genau macht man so etwas mit einer ganzen Volkswirtschaft?

Neue »Altschulden«

Schon vor dem ersten Handschlag der mit der Abwicklung beauftragten Treuhandanstalt waren die Kombinate und Betriebe der DDR, die sich in ihrem »Bestand« befanden, ökonomisch dramatisch geschwächt. Dazu hatte hauptsächlich der bewusst von der Bundesregierung herbeigeführte Aufwertungsschock durch die Währungsunion geführt. Diese Maßnahme, die entgegen allen Warnungen zahlreicher Experten durchgeführt worden war, wirkte im Osten wie ein ökonomisches Entlaubungsmittel. In den ersten zehn Tagen nach der Währungsunion mussten 5.000 der 8.000 ehemaligen Kombinate und Betriebe Zahlungsunfähigkeit anmelden und bei der Treuhand Kredit aufnehmen. Der Löwenanteil der ostdeutschen Wirtschaft war nun hoffnungslos verschuldet und seiner Märkte beraubt. Keine Volkswirtschaft der Welt hätte so eine Prozedur ohne schwerste Schäden überlebt.

Zu der Verschuldung, die nun wie Blei auf den ehemals volkseigenen Betrieben lastete, kamen die Folgen einer weiteren verhängnisvollen Maßnahme der Bundesrepublik hinzu: Illegitim überführte sie ehemalige Verrechnungsprozesse innerhalb der Planwirtschaft der DDR in reale Schulden im marktwirtschaftlichen Sinne. Das war die Erfindung der »Altschulden«, die die nun auch im Osten Deutschlands herrschenden Bankhäuser bei den ehemaligen Kombinaten und Betrieben eintreiben durften und die sie weiter in den Abgrund hinabzogen.²

Wertermittlung nach Entwertung

Nennenswerte Erträge waren nach diesem Akt von keinem Unternehmen mehr zu erwarten, egal wie stark oder schwach es vorher auch gewesen sein mag. Passend dazu entschied die Treuhand, dass der Wert der Betriebe und Kombinate nicht nach ihrer Substanz (Wiederbeschaffungswert der Anlagen und Materialien) bestimmt wurde, sondern nach Ertragswert. Jedoch nicht etwa nach dem Ertrag, den sie einbrachten, als sie noch intakt waren, sondern explizit auf Grundlage ihrer Ertragserwartung nach 1990. Mit dieser Entscheidung war programmiert, dass die Ertragswerte der Treuhandbetriebe weit unter ihrem Substanzwert lagen. Erst war es den Betrieben und Kombinaten per Aufwertungsschock und dem damit verbundenen Wegbrechen ihrer Märkte unmöglich gemacht worden, Erträge zu erwirtschaften, dann lud man ihnen horrende Schulden auf, um schließlich auf Grundlage ihres Niedergangs ihren Ertragswert zu berechnen.

So wurde die Mehrheit der privatisierten Betriebe weit unter ihrem eigentlichen Substanzwert verramscht: eine ungeheure Vernichtung von Werten und eine ungeheure Gelegenheit zur Bereicherung für die Käufer aus dem Westen. Nicht selten gingen riesige Wirtschaftseinheiten für den Bruchteil ihres Substanzwertes oder sogar gratis, also für die symbolische eine Mark, über den Ladentisch der Treuhand. Ganz gleich, ob an diesen Betrieben riesige moderne Anlagen, millionenschwere Rohstoffbestände, Immobilen und gefüllte Firmenkonten hingen.

So verkaufte die Treuhand den VEB Wärmeanlagenbau Berlin (WBB) trotz seines geschätzten Substanzwerts von 160 Millionen DM, der auch auf beträchtlichem Barvermögen, Immobilien sowie Einnahmen aus laufenden Aufträgen basierte, für lächerliche zwei Millionen DM an den westdeutschen Wirtschaftskriminellen Michael Rottmann.³ Und so wurde es der Mehrzahl der Ostbetriebe unmöglich gemacht, ihren wirtschaftlichen Wert überhaupt nur zu vermitteln. Die Treuhand setzte sie ohne Blatt an den Pokertisch. Den Einsatz, der zur Debatte stand, konnten die DDR-Betriebe nicht mehr aufbieten; sie stiegen aus, und das sollten sie auch.

Wem gehört der Osten?

In vielen Fällen fehlte in der Wertermittlung der Treuhand-Unternehmen von vornherein die Aufführung ihrer Immobilien. Denn die waren in unzähligen Fällen Objekt der Begierde von sogenannten Alteigentümern und damit Streitfall in meist jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn die BRD hatte mit ihrer Entscheidung für das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« dafür gesorgt, dass nun Hinz und Kunz oder besser: »von Hinz und Kunz« Anspruch auf »ehemaligen Besitz« im Osten anmelden konnten. Hinter dem Ziel der möglichst schnellen radikalen Änderung der Eigentumsverhältnisse hatte alles zurückzustehen, vor allem eine wirtschaftliche Entwicklung im Osten. Bereits 1994 lagen den vollkommen überlasteten Behörden mehr als zwei Millionen Anträge auf »Rückübertragung einzelner Vermögenswerte« vor.⁴ Tausende Menschen im Osten wurden nun vor Gericht geschleift und oftmals von ihren Grundstücken gejagt, die sie in den Jahrzehnten zuvor zu ihrem Zuhause gemacht hatten.

Doch das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« bedeutete nicht nur massenhaftes Unrecht, sondern versetzte auch der am Boden liegenden Wirtschaft im Osten einen weiteren heftigen Schlag. Praktisch existierte kein Betriebsgrundstück mehr, auf das nicht Rückerstattungsansprüche bestanden. Kein Grundstück, über das nun die Gerichte stritten, ob begründet oder nicht, durfte in den Wertermittlungen der Betriebe und Kombinate aufgeführt werden. Das schmälerte deren Wert ein weiteres Mal drastisch. Zudem kam jede wirtschaftliche Betätigung auf diesen Flächen für Jahre zum Erliegen, eine tödliche Warteschleife, die oft mit dem Ruin der betreffende Betriebe endete. Welche Bank, welcher Investor gab hier Geld, wenn noch nicht mal klar war, ob dem Betrieb die Flächen, auf denen er wirtschaften wollte, überhaupt nach bundesdeutschem Gesetz gehörten? Allein 1994 hemmte die Entscheidung der BRD für das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« Investitionen in die ostdeutsche Wirtschaft von 200 Milliarden DM.⁵

Ausschaltung staatlicher Kontrolle

»Hiermit ermächtige ich den Vorstand, namens der Treuhand die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit bis zum 30. Juni 1991 freizustellen.« So heißt es in einem (Frei-)Brief des Bundesfinanzministers Theo Waigel, der am 26. Oktober 1990 Treuhand-Chef Detlev Rohwedder erreichte, also noch im Monat des Anschlusses.⁶ Diese begrenzte Haftbefreiung für die Treuhand wurde später eigenmächtig auf die unteren Leitungsebenen der Anstalt heruntergereicht. Sechs Tage vor Ablauf der Frist wurde sie auf Drängeln der Rohwedder-Nachfolgerin Birgit Breuel bis zum »operativen Ende« der Treuhand verlängert.⁷

Der Staat schuf der Treuhand für deren Tätigkeit schon im Vorfeld einen rechtsfreien Raum. Dies und nicht das vermeintliche Versagen, die kriminellen Aktivitäten der Treuhand zu unterbinden, ist das eigentliche Verbrechen. Ein »parlamentarisches Licht« des vielgepriesenen Rechtsstaates BRD, das der Öffentlichkeit diese Vorgänge hätte beleuchten können, wurde vorsorglich gar nicht erst eingeschaltet. Die Bundesregierung nahm ihre gesetzlich vorgeschriebene Rechts- und Fachaufsicht nicht wahr. Genehmigungsvorschriften, die für Privatisierungen gesetzlich zwingend zu beachten sind, wurden schlicht ignoriert. Das alles garantierte ein Operieren frei von staatlicher Kontrolle – ermöglicht durch den Staatsapparat selbst.⁸

Nieder mit »Made in GDR«

Westdeutsche Unternehmen hatten erwartungsgemäß nicht das geringste Interesse an einer konkurrenzfähigen Ostwirtschaft. So wurde der Privatisierungswahn der Treuhand zum willkommenen Vehikel für die Ausschaltung der ostdeutschen Konkurrenz. Von seiten der Treuhand funktionierte dies nicht zuletzt mittels der Besetzung der Aufsichtsgremien der zu verkaufenden DDR-Betriebe mit »Branchenkennern«, d. h. mit Managern westdeutscher Unternehmen. Denen ging es darum, dass die ostdeutschen Unternehmen »ihrer Branche« vom Markt verschwanden, sei es durch Übernahme oder durch Liquidation.

Beispiel 1: Die DDR war der zweitgrößte Kali­exporteur der Welt. Die Kalisalztypen, die in der DDR gefördert wurden, waren von höchster Qualität und weltweit gefragt. Die ostdeutsche Kaliindustrie besaß damit eine äußerst günstige Markt- und Auftragslage – auch nach dem Ende der DDR. Was dann kam, war für die Kalikumpel unvorstellbar. Die Treuhand verkündete das Ende des Kaliabbaus im Osten. Auch der Thomas-Münzer-Schacht in Bischofferode sollte geschlossen werden. Der Kampf der Kumpel, der weit über die Grenzen des Bergbaugebietes Schlagzeilen machte, war von vornherein aussichtslos. In einem Fusionsvertrag Kali-West und Kali-Ost war längst das Ende von Bischofferode besiegelt worden. Die BASF, Eigentümerin von Kali-West, triumphierte, die Ostkonkurrenz war ausgeschaltet. Danach wurde das Bergwerk mit Steuergeldern in Höhe von 181 Millionen Euro mit Lauge geflutet. 178 Millionen Tonnen Kalisalz im Wert von 3,5 Milliarden Euro, die die Region noch 40 bis 50 Jahre ernährt hätten, wurden unbrauchbar gemacht.

Beispiel 2: Obwohl es für die Interflug, die staatliche Fluggesellschaft der DDR, reihenweise Kaufangebote aus dem Ausland gab, sorgten die Treuhand, das Bundeskartellamt, die Lufthansa und deren Lobby im Bundesverkehrsministerium dafür, dass Kaufinteressenten nicht zum Zuge kamen. Denn mit ihren wichtigen Landerechten (Slots) und ihrer Hauptstadtlage war die Interflug eine ernstzunehmende Konkurrenz für die Lufthansa. Die Torpedierung der Kaufabsichten aus dem Ausland geriet erfolgreich: United Airlines, Virgin Atlantic und British Airways gingen leer aus. Die Lufthansa musste nur noch das von der Treuhand bestätigte Ende der Interflug abwarten und konnte sich dann aus der Konkursmasse bedienen.

Beispiel 3: Die VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik (BWF) war Weltmarktführerin auf dem Gebiet der Innenrundschleifmaschinen. Die Auftragslage war gut, das für 1991 ausgegebene Umsatzziel in Höhe von 52 Millionen DM sollte sogar überboten werden. Trotzdem wurde der Produktionsstandort der BWF von der Treuhand an die Knorr-Bremse AG zum Schleuderpreis verhökert.⁹ Nachdem die BWF verlagert worden war, wurde sie verkleinert, verkauft und geschlossen. Drei Beispiele, die für viele Betriebe stehen, die geschlossen wurden, weil sie mit ihren Produkten eine reale Chance auf dem Weltmarkt hatten, wobei sie aber der westdeutschen Wirtschaft als Konkurrenz gegenüberstanden.

Gewissermaßen als Einladung zur Abschöpfung firmeninterner Insiderinformationen der Konkurrenzbetriebe im Osten erteilte die Treuhand jedem Kaufinteressenten »Besuchsberechtigungen«, die ihnen das Recht einräumten, alle gewünschten Auskünfte über einen Betrieb vor Ort zu erhalten.¹⁰ So wurden wichtige Unternehmensdaten der Treuhand-Betriebe der Westkonkurrenz auf dem Silbertablett gereicht.

Im Fall Deutsche Waggon AG (VEB Kombinat Schienenfahrzeugbau) gab ein Vorstandsmitglied dem Treuhand-Untersuchungsausschuss zu Protokoll: »Insiderwissen ist rausgeflossen dadurch, dass uns die westdeutsche Konkurrenz unter dem Mäntelchen des Privatisierungsinteresses nach und nach untersucht hat, die brauchten gar keinen Berater, der ihnen etwas weitergibt.«¹¹

Noch dreister ging man mit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung des renommierten Werkzeugmaschinenbaukombinates Fritz Heckert vor. Die Treuhand riss die Abteilung aus dem Kombinat heraus und verkaufte sie zusammen mit der Vertriebsabteilung an Heckerts Hauptkonkurrenten, die Rothenberger Gruppe. Ohne Forschung und Vertrieb hatte der Maschinenbauer keine Chance mehr.¹²

Dieses Herausfiletieren existentieller Teilbereiche aus Treuhand-Betrieben wurde zur gängigen Praxis. Allein unter dem Gesichtspunkt vollzogen, wie gut sich ein Einzelstück verkaufen ließ, wurde so die Ware für Investoren mundgerecht zerstückelt. Der Rest war dann selten überlebensfähig und wurde verramscht. Selbst Lothar de Maizière, Chef der letzten DDR-Regierung, die nach Kohls Pfeife den Abgesang auf die DDR anstimmte, stellte fest: »Man kann doch nicht alles Fleisch verkaufen, (…) nur auf den Knochen sitzenbleiben und dann diese Knochen zum industriellen Kern erklären.«¹³

Alter Wein aus braunen Schläuchen

Wesentliche Grundlage für das Vorgehen der Treuhand war das »Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens«, das am 17. Juni 1990 in Kraft trat. Mit ihm wurde der eigentliche Auftrag der ursprünglichen »Modrow-Treuhand des runden Tisches« ins Gegenteil verkehrt. Doch neu war der Inhalt des Treuhand-Gesetzes und des Konzeptes der neuen Treuhand keineswegs. Bis ins Detail war es bereits 1960 durch den bundesdeutschen »Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands« »vorformuliert« worden.¹⁴ Nach einer äußerst intensiven Analyse der Wirtschaft der DDR beschäftigte man sich dort ausgiebig mit der Planung der Übergangszeit nach einer »Wiedervereinigung«. Bis in Details – die Zerstörung des DDR-Fahrzeugbaus,¹⁵ die drastische Reduzierung der thüringischen Kaliförderung¹⁶ oder die Bereinigung und Übernahme der DDR-Märkte durch die westdeutsche Industrie – waren diese Planungen ausformuliert.

Sorgsam achtete man darauf, dass Begriffe wie »Treuhand-Stellen« und »Kommissare« vermieden wurden. Statt dessen schrieb man von einer »oberen Behörde« und »Beauftragten«. Treuhand-Stellen, in denen Kommissare das vom deutschen Faschismus geraubte Land und Gut verwalteten, waren den Menschen so kurz nach dem Zweiten Weltkrieg noch zu gut in Erinnerung. Besonders gut waren diese Begriffe noch so manchem Mitarbeiter des Forschungsbeirates vertraut, nämlich aus früherer Täterschaft im Zuge der nazistischen Besatzungspraxis. An der Härte des Konzeptes änderten diese Verharmlosungen im Wortlaut der Papiere natürlich nichts.

Annexion als einziger Zweck

Schaut man sich diese wesentlichen Entscheidungen des Staates und seiner Treuhand an, so lässt sich viel daraus ablesen, wenn man denn will: Inbesitznahme, Eigentumswechsel um jeden Preis, bewusste zweckdienliche Zerstörung, Annexion – das war der Zweck dieser Maßnahmen.

Eines haben sie alle gemeinsam: Für eine wie auch immer geartete Einheit wurden sie nicht durchgeführt. Sondern stets gegen die Wirtschaft im Anschlussgebiet, ohne Rücksicht auf die dortigen Menschen und auf das, was die in 40 Jahren geschaffen hatten. Für die Folgekosten dieser Maßnahmen müssen alle aufkommen. Den Preis für die »Heimholung« der DDR und ihrer Wirtschaft zahlen alle. Darin sind Ost und West vereint.

  • Anmerkungen
  • 1 Keller, Anika: »Sarrazin vergleicht Treuhand-Arbeit mit ›Notschlachtung‹«, Tagesspiegel, 25.4.2012. Link: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ende-der-ddr-sarrazin-vergleicht-treuhand-arbeit-mit-notschlachtung/6550880.html (Stand 9.5.2019)
  • 2 Posten wie die sogenannten »Altschulden der Treuhandbetriebe«, die später als Inlandsschulden der DDR angedichtet wurden, werden in seriöse Berechnungen der DDR-Verschuldung erst gar nicht einbezogen. Denn in der zentralen Planwirtschaft der DDR mussten Betriebe ihre Erlöse an den Staat abführen, eine Ansammlung wirtschaftlichen Reichtums an einer anderen Stelle als der des Gemeinwesens wurde damit ausgeschlossen. Von diesen Einnahmen überführte der Staat Investitionsmittel in Form von Bereitstellung von Mitteln zurück an die Betriebe und Kombinate. Dieses Budget nun plötzlich als selbstständige wirtschaftliche Einheit, sprich: Kredit, zu behandeln ist unsinnig. Denn es waren interne Verrechnungseinheiten, die sich im Gesamtsystem ausglichen. Da die BRD dieses gesamte System DDR in ihren Besitz nahm, kann nicht so getan werden, als würden diese internen Verrechnungen zwischen der DDR und ihrer volkseigenen Industrie über Nacht zu normalen Krediten, die nun eine Seite von der anderen einfordern könne. Siehe Siegfried Wenzel: »Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben?«, Berlin 2015, S. 73
  • 3 Herbert Klar/ Ulrich Stoll: »Beutezug Ost«. ZDF-»Frontal 21«-Dokumentation, 2010
  • 4 »DDR-Enteignungen spalten die Republik«. Berliner Morgenpost, 24.1.2004. Link: https://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article103388815/DDR-Enteignungen-spalten-die-Republik.html (Stand 12.5.2019)
  • 5 Ballhausen, Werner: »Die schlimmen Folgen des Rückgabeprinzips«. In: Kritische Justiz Nr. 27, 1994, S. 214
  • 6 Zitiert nach Otto Köhler: »Die große Enteignung. Wie die Treuhand eine Volkswirtschaft liquidierte«. Berlin 2011, S. 291
  • 7 Vgl. ebd., S. 291 f.
  • 8 Deutscher Bundestag: »Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses ›Treuhandanstalt‹«, Bundesdrucksache 12/8404, Bonn 1994, S. 96
  • 9 Martin Flug: »Treuhand-Poker. Die Mechanismen des Ausverkaufs«. Berlin 1992, S. 135
  • 10 Deutscher Bundestag, a. a. O., S. 97
  • 11 Ebenda
  • 12 Dieter Kampe: »Wer uns kennenlernt, gewinnt uns lieb. Nachruf auf die Treuhand«. Berlin 1993, S. 129
  • 13 Ebenda
  • 14 Karl Heinz Roth: »Anschließen, angleichen, abwickeln. Die westdeutschen Planungen zur Übernahme der DDR 1952–1990«. Hamburg 2000, S. 85
  • 15 Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands: »Feststellung zur Situation des Fahrzeugbaus in der SBZ«. Tätigkeitsbericht 1954/1965, S. 246
  • 16 Ders.: »Richtlinien für Übergangsmaßnahmen im Bereich Düngemittel«. Verabschiedet auf der Plenarsitzung am 17.10.1956, S. 29
© Карстен Петрович Рихтер (Судья)